Weiterbildung

Klima-Schulungen ab 2027

Bestehende Sachkundenachweise (alte Schulungen) bleiben bis 12. März 2029 gültig. Spätestens ab diesem Zeitraum ist die Teilnahme an einem Auffrischungskurs verpflichtend.

Schulungsstätten haben bis 17. September 2026 Zeit, Schulungsinhalte und Zertifikate an die neuen Vorgaben anzupassen.

Neue Sachkundenachweise sind künftig 7 Jahre gültig. Danach ist eine Auffrischungsschulung erforderlich.

Empfehlungen zum Umgang mit Schulungsanfragen:

Inhaber der alten Sachkunde sollten spätestens bis 12. März 2029 einen Auffrischungskurs besuchen. Die neuen Zertifikate gelten dann 7 Jahre.

Personen und Betriebe, die erstmals einen Sachkundenachweis benötigen, sollten eine Schulung nach den neuen Richtlinien besuchen. Diese Schulungen werden voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 angeboten und sind dann 7 Jahre gültig.

Wer vor dem 4. Quartal 2026 eine Erstschulung absolvieren muss, erhält noch ein Zertifikat nach alten Richtlinien, das nur bis 12. März 2029 gilt. Auch hier ist später ein Auffrischungskurs erforderlich.

  • Umfang:

    Zielgruppe:

    Referent: Sven Schröder

    Plätze:

    • Grundlagen Hygiene (Schadstoffe in Fahrzeuginnenräumen) und Recht (Verkehrssicherheit und Arbeits-/Gesundheitsschutz)

    • Baugruppen und deren Bedeutung für die Hygiene/Luftqualität im Fahrzeug

    • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

    • Grundlagen der Reinigung und Desinfektion

    • Reinigungsverfahren und deren Auswirkungen auf die Luftqualität im Fahrzeug

    • Austausch von Kfz-Innenraumfiltern inklusive Wartung und Reinigung

    Das Praxis-Seminar kombiniert theoretisches Grundlagenwissen mit praktischem Anwenderwissen.

    Die Teilnehmer bekommen nach bestandenem Abschlusstest ein Zertifikat ausgehändigt.

  • Bildungszentrum der
    Kreishandwerkerschaft Oldenburg
    Tannenstraße 9 - 11
    26122 Oldenburg

  • Auf Anfrage

  • Schulungen ab 2027

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Ansprechpartner:

Julian Bennert
Telefon: 0441 7709-26 | Fax: -99
E-Mail: bennert@khs-ol.de