Infos zu Prüfungen.

Ganz egal, ob Zwischen-, Abschluss oder Gesellenprüfung – hier findest du alle Informationen zu Anmeldefristen, der Antragstellung und zu Rücktrittsregelungen.

Anmeldung zur Prüfung

Gemäß § 7 der Ordnung für die Durchführung von Abschluss-/Gesellen- und Umschulungsprüfungen der Handwerkskammer Oldenburg geben wir folgende Prüfungszeiträume und Anmeldefristen bekannt:

Sommerprüfung 2026

Prüfungszeitraum:
Mai 2026 bis Juni 2026

Anmeldefrist:
Bis zum 12. März 2026

Winterprüfung 2026/27

Prüfungszeitraum:
November 2026 bis Januar 2027

Anmeldefrist:
Bis zum 24. September 2026

Die Anmeldung für die Gesellenprüfung Teil 1 oder 2 sowie die Zwischen- oder Abschlussprüfung sind jeweils inklusive aller erforderlichen Anlagen bis zum oben genannten Stichtag durch die Auszubildende / den Auszubildenden bei der Kreishandwerkerschaft Oldenburg einzureichen. Den Antrag dafür erhalten Sie auf Anfrage von der jeweils zuständigen Sachbearbeiterin.

Der Antrag kann fristgerecht per Post oder per E-Mail an die jeweilige Ansprechpartnerin versendet werden. Das Anmeldeformular erhalten Sie auf Anfrage.

Gesellenprüfung Teil 1
Kathrin Mecklenburg
Telefon: 0441 - 7709-19
E-Mail: mecklenburg@khs-ol.de

Zwischenprüfung
Carmen Hehle
Telefon: 0441 - 7709-11
E-Mail: hehle@khs-ol.de

Abschluss-/Gesellenprüfung Teil 2
Sylvia Albertzarth
Telefon: 0441 - 7709-27
E-Mail: albertzarth@khs-ol.de

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Rücktritt, Nichtteilnahme und Ordnungsverstöße

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Antrag auf Nachteilsausgleich

Du verfügst über eine ärztlich diagnostizierte Beeinträchtigung und bist daher dazu berechtig einen Nachteilsausgleich geltend zu machen? dann findest du hier den entsprechenden Antrag dafür. Bitte beachte, dass dieser zusammen mit der Prüfungsanmeldung eingereicht werden muss.

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Antrag auf vorzeitige Prüfung

Der Antrag auf eine vorzeitige Prüfung ist ebenfalls jeweils bis zur oben genannten Anmeldefrist schriftlich bei der Kreishandwerkerschaft Oldenburg zu stellen. Bitte beachte, dass dafür eine Beurteilung durch die Berufsschule und den Ausbildungsbetrieb erforderlich ist. Aus diesem Grund bitten wir dich, den Antrag nicht vor folgendem Zeitraum zu stellen:

Sommerprüfung: ab Februar bis zur oben genannten Anmeldefrist

Winterprüfung: ab September bis zur oben genannten Anmeldefrist

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Antrag auf Freistellung

Solltest du dich dazu entschlossen haben, deine Prüfung vor einem anderen Prüfungsausschuss ablegen zu wollen, musst du dich dafür von uns anhand eines Formulars freistellen lassen.

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Antrag auf Externenprüfung

Wenn du bereits das Anderthalbfache der regulären Ausbildungsdauer in einem der oben aufgelisteten Handwerksberufe gearbeitet hast, kannst du dir von unserem Prüfungsausschuss die Gesellenprüfung abnehmen lassen. Dafür ist ein schriftlicher Antrag auf Externenprüfung bei der Kreishandwerkerschaft Oldenburg inklusive aller Nachweise nötig.

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