Infos zu Prüfungen

Ganz egal, ob Zwischen-, Abschluss oder Gesellenprüfung – hier findest du alle Informationen zu Anmeldefristen, der Antragstellung und zu Rücktrittsregelungen.

Anmeldung zur Prüfung

Gemäß § 7 der Ordnung für die Durchführung von Abschluss-/Gesellen- und Umschulungsprüfungen der Handwerkskammer Oldenburg geben wir folgende Prüfungszeiträume und Anmeldefristen bekannt:

Sommerprüfung 2025

Prüfungszeitraum:
Mai 2025 bis Juni 2025

Anmeldefrist:
Bis zum 13. März 2025

Winterprüfung 2025/26

Prüfungszeitraum:
November 2025 bis Januar 2026

Anmeldefrist:
Bis zum 25. September 2025

  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

    Beton- und Stahlbetonbauer/in; Hochbaufacharbeiter/in

    Dachdecker/in

    Elektroniker/in
    → Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
    → Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik

    Fahrzeuglackierer/in

    Feinwerkmechaniker/in
    -> Schwerpunkt Feinmechanik/Maschinenbau/Zerspannungstechnik

    Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in; Ausbaufacharbeiter/in

    Friseur/in

    Informationselektroniker/in
    -> Schwerpunkt Geräte- und Systemtechnik

    Kraftfahrzeugmechatroniker/in
    ->Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik/Nutzfahrzeugtechnik/System- und Hochvolttechnik

    Land- und Baumaschinenmechatroniker/in

    Maler- und Lackierer/in; Bauten- und Objektbeschichter/in

    Maurer/in; Hochbaufacharbeiter/in

    Metallbauer/in
    -> Fachrichtung Konstruktionstechnik

    Raumausstatter/in; Polster- und Dekorationsnäher/in

    Schornsteinfeger/in

    Straßenbauer/in; Tiefbaufacharbeiter/in

    Steinmetz- und Steinbildhauer/in

    Tischler/in

    Zimmerer/Zimmerin; Ausbaufacharbeiter/in

    Zweiradmechatroniker/in
    ->Fachrichtung Fahrrad-/Motorradtechnik; Fahrradmonteur/in

Die Anmeldung für die Gesellenprüfung Teil 1 oder 2 sowie die Zwischen- oder Abschlussprüfung sind jeweils inklusive aller erforderlichen Anlagen bis zum oben genannten Stichtag durch die Auszubildende / den Auszubildenden bei der Kreishandwerkerschaft Oldenburg einzureichen.

Dies kann fristgerecht per Post oder per E-Mail an die jeweilige Ansprechpartnerin erfolgen:

Gesellenprüfung Teil 1
Kathrin Mecklenburg
Telefon: 0441 - 7709-19
E-Mail: mecklenburg@khs-ol.de

Zwischenprüfung
Carmen Hehle
Telefon: 0441 - 7709-11
E-Mail: hehle@khs-ol.de

Abschluss-/Gesellenprüfung Teil 2
Sylvia Albertzarth
Telefon: 0441 - 7709-27
E-Mail: albertzarth@khs-ol.de

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Rücktritt, Nichtteilnahme und Ordnungsverstöße

  • Wenn du vor Beginn der Prüfung (vor dem ersten Prüfungsteil) erkranken solltest oder aus anderen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kannst ist der Rücktritt von der gesamten Prüfung der Kreishandwerkerschaft Oldenburg schriftlich mitzuteilen. Ein Teilrücktritt ist nicht möglich. Der Rücktritt wird nicht als Prüfungsversuch gewertet.

  • Wenn du kurzfristig (z.B. am Prüfungstag) verhindert bist, genügt eine E-Mail oder ein Anruf. Bei letztgenannter Mitteilungsform ist der Rücktritt in schriftlicher Form nachzureichen. Der Rücktritt gilt nicht als Prüfungsversuch und du wirst zum nächstmöglichen Prüfungstermin erneut eingeladen (in der Regel in einem halben Jahr).

  • Wenn du eine bereits begonnene Prüfung abbrechen musst, können die bis dahin erbrachten Prüfungsleistungen anerkannt werden und die Prüfung kann zum nächstmöglichen Prüfungstermin (in der Regel in einem halben Jahr) fortgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis eines wichtigen Grundes oder ein ärztliches Attest (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend).

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Antrag auf Nachteilsausgleich

Du verfügst über eine ärztlich diagnostizierte Beeinträchtigung und bist daher dazu berechtig einen Nachteilsausgleich geltend zu machen? dann findest du hier den entsprechenden Antrag dafür. Bitte beachte, dass dieser zusammen mit der Prüfungsanmeldung eingereicht werden muss.

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Antrag auf vorzeitige Prüfung

Der Antrag auf eine vorzeitige Prüfung ist ebenfalls jeweils bis zur oben genannten Anmeldefrist schriftlich bei der Kreishandwerkerschaft Oldenburg zu stellen. Bitte beachte, dass dafür eine Beurteilung durch die Berufsschule und den Ausbildungsbetrieb erforderlich ist. Aus diesem Grund bitten wir dich, den Antrag nicht vor folgendem Zeitraum zu stellen:

Sommerprüfung: ab Februar bis zur oben genannten Anmeldefrist

Winterprüfung: ab September bis zur oben genannten Anmeldefrist

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Antrag auf Freistellung

Solltest du dich dazu entschlossen haben, deine Prüfung vor einem anderen Prüfungsausschuss ablegen zu wollen, musst du dich dafür von uns anhand eines Formulars freistellen lassen.

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Antrag auf Externenprüfung

Wenn du bereits das Anderthalbfache der regulären Ausbildungsdauer in einem der oben aufgelisteten Handwerksberufe gearbeitet hast, kannst du dir von unserem Prüfungsausschuss die Gesellenprüfung abnehmen lassen. Dafür ist ein schriftlicher Antrag auf Externenprüfung bei der Kreishandwerkerschaft Oldenburg inklusive aller Nachweise nötig.

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