Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Abendlehrgang)

Weiterbildung

Der Maler montiert nach dem Streichen die Steckdosen und Schalter wieder, der Tischler baut eine Küche oder einen Einbauschrank mit Beleuchtung und Steckdosen ein, der Fliesenleger setzt die Steckdose nach dem Verfliesen neu, der Raumausstatter schließt den elektrischen Jalousie- oder Rollladenantrieb an. Oft fehlt nur ein kleiner elektrotechnischer Handgriff, um den Auftrag komplett abzuschließen – und dafür muss bisher ein Elektrobetrieb nachkommen.

Mit der Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dürfen Ihre Mitarbeiter/-innen genau diese Arbeiten selbst ausführen – sofern sie im Rahmen ihres beruflichen Aufgabenbereichs liegen und vom Unternehmer schriftlich festgelegt und übertragen werden. So bieten Sie Ihren Kundinnen und Kunden die Leistung aus einer Hand, sparen Wartezeiten und Abstimmungsaufwand und erhöhen die Sicherheit bei Arbeiten, die im Alltag ohnehin anfallen.

Die Kreishandwerkerschaft Oldenburg bietet nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3 und DUGV Grundsatz 303-001), den praxisorientierten Qualifizierungskurs zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten für fachfremde Gewerke in einer Abendschule an.

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Ansprechpartnerin:

Silvia Behrendt
Telefon: 0441 7709-23 | Fax: -42
E-Mail: behrendt@khs-ol.de