Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Abendlehrgang)
Weiterbildung
Elektrotechnische Arbeiten dürfen auch von handwerklich ausgebildeten Nichtelektrikern durchgeführt werden, wenn der Betrieb nach § 1 in die Handwerksrolle eingetragen ist und die Arbeit für den eigentlichen Hauptauftrag von geringer Bedeutung ist.
Dabei haftet allerdings der Unternehmer im Schadensfall für die Arbeiten im elektrotechnischen Bereich. Die Haftungspflicht entfällt aber, wenn die Tätigkeit von einer zertifizierten Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ausgeführt wurde und diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Die Kreishandwerkerschaft Oldenburg bietet nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3 und DUGV Grundsatz 303-001), den praxisorientierten Qualifizierungskurs zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten für fachfremde Gewerke in einer Abendschule an.
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Umfang: 80 Unterrichtsstunden (20 Abendkurse á 4 Unterrichtstunden)
Zielgruppe: Meister und Gesellen z. B. aus den Gewerken Tischler, SHK oder Metallbau
Plätze: 12
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• Grundlagen der Elektrotechnik
• Gefahren und Wirkungen des elektronischen Stroms für Mensch, Tier und Gegenstand
• Schutzmaßnahmen gegen Berührungskontakt
• Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
• Maßnahmen zur Unfallverhütung
• Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen
• Verantwortlichkeiten und rechtliche Hintergründe
• Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
• Abschlusstest und Abschlussgespräch -
Zertifikat / Teilnahmebescheinigung “Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten”.
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Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Oldenburg
Tannenstraße 9 - 11
26122 Oldenburg -
1.750 Euro pro Teilnehmer*in
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Auf Anfrage
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Die allgemeinen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
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Ansprechpartnerin:
Silvia Behrendt
Telefon: 0441 7709-23 | Fax: -42
E-Mail: behrendt@khs-ol.de