Zwischen-/Abschluss- und Gesellenprüfung

Die Kreishandwerkerschaft Oldenburg organisiert für die Prüfungsausschüsse der Handwerksinnungen die Zwischen-/Abschluss- und Gesellenprüfungen.


Anmeldung zur "Sommer 2024"

Gemäß § 7 der Ordnung für die Durchführung von Abschluss-/Gesellen- und Umschulungsprüfungen vom 28. Februar 2008 der Handwerkskammer Oldenburg geben wir folgende Prüfungszeiträume und Anmeldefristen für die nachstehenden Ausbildungsberufe bekannt:

  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

  • Beton- und Stahlbetonbauer/in; Hochbaufacharbeiter/in

  • Dachdecker/in

  • Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

  • Fahrzeuglackierer/in

  • Feinwerkmechaniker/in Schwerpunkt Feinmechanik/Maschinenbau/Zerspannungstechnik

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in; Ausbaufacharbeiter/in

  • Fotograf/in

  • Friseur/in

  • Informationselektroniker/in Schwerpunkt Geräte- und Systemtechnik

  • Kraftfahrzeugmechatroniker/in
    Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik/Nutzfahrzeugtechnik/System-und Hochvolttechnik

  • Land- und Baumaschinenmechatroniker/in

  • Maler- und Lackierer/in; Bauten- und Objektbeschichter/in

  • Maurer/in; Hochbaufacharbeiter/in

  • Metallbauer/in Fachrichtung Konstruktionstechnik

  • Raumausstatter/in; Polster- und Dekorationsnäher/in

  • Schornsteinfeger/in

  • Straßenbauer/in; Tiefbaufacharbeiter/in

  • Steinmetz- und Steinbildhauer/in

  • Tischler/in

  • Zimmerer/Zimmerin; Ausbaufacharbeiter/in

  • Zweiradmechatroniker/in Fachrichtung Fahrrad-/Motorradtechnik; Fahrradmonteur/in

Für alle Auszubildenden, die bis zum 30. September 2024 ihre Ausbildungszeit beenden bzw. für Auszubildende, die eine Prüfung wiederholen oder eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung beantragen möchten, finden die Abschluss-/ bzw. Gesellenprüfungen voraussichtlich in der Zeit von Mai 2024 bis Juli 2024 statt.

Die Anmeldungen für die Sommerprüfung 2024, die über die Auszubildenden erfolgen müssen, sind spätestens bis zum 14. März 2024 mit allen erforderlichen Anlagen bei der Kreishandwerkerschaft Oldenburg, Tannenstraße 9 - 11, 26122 Oldenburg, einzureichen.

Ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung ist ebenfalls bis zum vorgenannten Termin schriftlich bei der Kreishandwerkerschaft Oldenburg zu stellen.  Entsprechende Anmeldeformulare finden Sie im Downloadbereich. Bei Nichteinhaltung der bekanntgegebenen Frist ist eine Heranziehung zur Prüfung nicht gewährleistet.

Für Wiederholungsprüfungen genügt die form- und fristgerechte Anmeldung zur Prüfung.

Selbstauskunft - Corona-Schnelltest


Ihre Ansprechpartnerinnen:

Sylvia Albertzarth
Abschluss-/Gesellenprüfung Teil 2
Telefon: 0441 7709-27 | Fax: -99
E-Mail: albertzarth@khs-ol.de

Kathrin Mecklenburg
Gesellenprüfung Teil 1
Telefon: 0441 7709-19 | Fax: -99
E-Mail: mecklenburg@khs-ol.de

Carmen Hehle
Zwischenprüfung
Telefon: 0441 7709-11 | Fax: -42
E-Mail: hehle@khs-ol.de